Die Hortordnung ist ein Vertrag, abgeschlossen zwischen dem Träger der Horteinrichtung vertreten durch die Hortleitung und dem Obsorgeberechtigten des Kindes.
1. Hortjahr
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 11.30 Uhr – 17.00 Uhr
Ferienzeiten: In den Weihnachts- und Osterferien ist kein Hortbetrieb.
Sommerhort: Der Sommerhort findet in der 1., 2., 3. und 9. Ferienwoche statt. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 07.00 Uhr – 16.00 Uhr
Schulautonome Tage und Semesterferien: Für die schulautonomen Tage und für die Semesterferien wird eine Bedarfserhebung durchgeführt. Das Ergebnis wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.
Hortordnung (PDF)