Die Hortordnung ist ein Vertrag, abgeschlossen zwischen dem Träger der Horteinrichtung vertreten durch die Hortleitung und dem Obsorgeberechtigten des Kindes.

1. Hortjahr

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 11.30 Uhr – 17.00 Uhr

Ferienzeiten: In den Weihnachts- und Osterferien ist kein Hortbetrieb.

Sommerhort: Der Sommerhort findet in der 1., 2., 3. und 9. Ferienwoche statt. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 07.00 Uhr – 16.00 Uhr

Schulautonome Tage und Semesterferien: Für die schulautonomen Tage und für die Semesterferien wird eine Bedarfserhebung durchgeführt. Das Ergebnis wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.

Hortordnung (PDF)