Elternverein

Der Elternverein im Dienste der Schüler der Mary Ward Privatschulen Krems

STATUTEN AUSZUGSWEISE:

Aufgaben:
Die Interessen der Vereinsmitglieder an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schulen zu vertreten und die notwendige Zusammenarbeit von Elternhaus und Schulen zu unterstützen.

Leistungen:
Ausgestaltung der für Unterrichts- und Erziehungszwecke verfügbaren Einrichtungen der Schulen. Abhaltung von Vorträgen bildender Art, musikalische-, künstlerische und kulturelle Veranstaltungen, Schüleraufführungen, Sportveranstaltungen.

Rechte und Pflichten:
Die Mitglieder des Elternvereins haben die Aufgaben des Elternvereins in jeder Weise zu fördern. Die Mitglieder haben das Recht an allen Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins mit beratender Stimme teilzunehmen. Die Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht. Die Mitglieder sind zur pünktlichen Bezahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.

Mitgliedsbeitrag:
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird jährlich in der Hauptversammlung festgelegt. Die Vereinsmitglieder haben den Mitgliedsbeitrag nur einmal je Schuljahr und Familie zu entrichten.

Mitgliedschaft:
Mitglieder des Eltervereines können nur Erziehungsberechtigte bzw. Lehrer der Kinder sein, welche die Schule besuchen bzw. an der Schule unterrichten und den Mitgliedsbeitrag (derzeit: VS, HS € 20,-; ORG € 27,-) einzahlen.

Vereinsjahr:
Beginnt mit dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung und endet mit dem Tag der nächsten ordentlichen Hauptversammlung.

Herausgeber: Elternverein der Mary Ward Privatschulen Krems, 3500 Hoher Markt 1