Reifeprüfung

Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung besteht aus drei Säulen:

reifepruefung ahs 3saeulen

1. Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA):

Vorbereitung: Unverbindliche Übung „Vorwissenschaftliches Arbeiten“ in der 7. Klasse;

Themenwahl und Wahl des Betreuungslehrers: im November der 7. Klasse; Abgabe der Arbeit: FR nach den Semesterferien der 8. Klasse

Die Arbeiten werden noch im laufenden Schuljahr der 8. Klasse vor einer Kommission präsentiert. Nach der Präsentation erfahren die Kandidat/innen die Gesamtnote für die VWA. Bei negativer Beurteilung ist innerhalb von zwei Wochen eine neue Themenstellung festzulegen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

2. Klausuren (schriftliche Reifeprüfung):

verpflichtend: Deutsch, Mathematik, eine lebende Fremdsprache (Englisch, Spanisch oder Französisch);

optional: eine weitere lebende Fremdsprache (Englisch, Spanisch oder Französisch) oder Latein oder Altgriechisch

3. mündliche Prüfungen:

2 (bei 4 Klausuren) oder 3 (bei 3 Klausuren) Fächer;

Bei drei mündlichen Fächern müssen 15 Wochenstunden der Oberstufe abgedeckt werden, bei zwei mündlichen Fächern 10 (Wenn diese Stundenzahl nicht erreicht wird, gibt es die Möglichkeit, die fehlenden Stunden durch ein vertiefendes Wahlpflichtfach zu ergänzen. Sonst ist die Kombination Regelfach + Wahlpflichtfach nicht erlaubt.).

Jede „Säule“ der Reifeprüfung – VWA, schriftliche und mündliche Reifeprüfung – steht für sich und muss positiv abgeschlossen werden (Ausnahme: mündliche Kompensationsprüfung nach negativer Klausur).

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