Mary Ward Krems - Oberstufen-Realgymnasium

Anmeldinformationen Schuljahr 2022/23

Für sämtliche Informationen rund um die Anmeldung im Schuljahr 2022/23 klicken Sie einfach auf den Button "Weiterlesen" 

 

Wegweiser

Schulanmeldung 2022/2023 am privaten Oberstufenrealgymnasium 3500 Krems, Hoher Markt 1

Sehr geehrte Eltern/Erziehungsberechtigte!

Falls Sie sich entschließen, Ihre Tochter bzw. Ihren Sohn für das Schuljahr 2022/23 für die 5. Klasse an unserer Schule anzumelden, möchten wir Sie bitten, sich diesen Wegweiser für den Anmeldevorgang genau durchzulesen.

 

Die folgenden Termine und Vorgangsweisen gelten für die Anmeldung für 5. Klassen an allgemeinbildenden höheren Schulen in NÖ. Bitte halten Sie unbedingt die Termine und Vorgangsweisen ein. Terminversäumnisse können sich nachteilig auswirken.

Es kann nur für eine Schule ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden (Mehrfachanmeldungen bringen keinen Vorteil).

Die definitive Aufnahme erfolgt nach Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen (Jahreszeugnis und/oder Ergebnisse von Aufnahmeprüfungen). 

Anmeldefrist an unserer Schule: Fr., 4. bis Fr., 25. Februar 2022

                                                          

Öffnungszeiten des Sekretariats:
-  Mo. bis Fr.: von 7.15 h bis 13.00 Uhr

In den Semesterferien von Mo., 7. bis Fr., 11. Februar von 8.00 bis 12.00 Uhr 
nach telefonischer Terminvereinbarung.

 

Mitzubringen sind die Schulnachricht im Original (das Original wird auf der Rückseite mit Datum, Unterschrift und Schulstempel versehen), Geburtsurkunde (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie) und Taufschein oder Taufbestätigung (Kopie). Bitte um Angabe einer Email-Adresse (falls vorhanden).

Weitere Entscheidungen, die für die Anmeldung zu treffen sind: 

  • Gewünschte Schulform: „Fit4Life: Mensch – Wirtschaft – Design“ oder                                                           „Life Sciences: Mensch – Wissenschaft – Natur“
  • Alternative Pflichtgegenstände: Latein oder Französisch

Bis 22. März 2021 wird eine Benachrichtigung über den Schulplatz an Sie versandt. Die Zusage wird verbindlich, wenn die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen am Ende des Unterrichtsjahres erfüllt sind und der Aufnahmevertrag abgeschlossen wird.

Ich hoffe, dass wir Ihnen mit dieser Kurzinformation dienen konnten. Sollten sich Fragen ergeben, so zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren! Schnuppertage für SchülerInnen können – soweit es die Corona-Situation zulässt -  vereinbart werden.Bitte beachten Sie die Hygienevorschriften (3G)!

Mit freundlichen Grüßen                                                        Mag. Sandra Köhl e. h./Schulleiterin

 

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