ELTERNVEREIN
der Mary Ward Privatschulen Krems
Der neue Vorstand des Elternvereins wurde per 17. 11. 2020 bestätigt.
Wir begrüßen die neuen Mitglieder und bedanken uns im Namen der gesamten Schulgemeinschaft für Ihr Engagement und Ihre Zusammenarbeit!
Name |
Funktion |
Evelyn Pfeiffer |
Obfrau |
Mag. (FH) Gerald Heissig |
Obfrau Stv. VS |
DI Stefan Czamutzian |
Obmann Stv. NMS |
Daniela Tanzer |
Obfrau Stv. ORG |
Manuela Hagmann |
Schriftführerin |
Mag. Johannes Nikisch |
Kassier/Schriftführer Stv. |
Katharina Teuschl |
Kassier Stv. VS |
DI Matthias Zawichowski |
Kassier Stv. NMS |
Jürgen Pfeiffer |
Kassier Stv. ORG |
Astrid Hallbauer |
Rechnungsprüferin |
Christian Harer |
Rechnungsprüfer |
AUFGABEN :
Die Interessen der Vereinsmitglieder an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schulen zu vertreten und die notwendige Zusammenarbeit von Elternhaus und Schulen zu unterstützen.
LEISTUNGEN:
- Abhaltung von Vorträgen bildender Art
- Musikalische-, künstlerische und kulturelle Veranstaltungen
- Schüleraufführungen
- Sportveranstaltungen
- Ausgestaltung der für Unterrichts- und Erziehungszwecke verfügbaren Einrichtungen der Schulen
RECHTE und PFLICHTEN:
- Die Mitglieder des Elternvereins haben die Aufgaben des Elternvereins in jeder Weise zu fördern
- Die Mitglieder haben das Recht an allen Versammlungen und Veranstaltungen des Vereines mit beratender Stimme teilzunehmen
- Die Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht
- Die Mitglieder sind zur pünktlichen Bezahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.
MITGLIEDSBEITRAG:
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird jährlich in der Hauptversammlung festgelegt.
Die Vereinsmitglieder haben den Mitgliedsbeitrag nur einmal je Schuljahr und Familie zu entrichten.
MITGLIEDSCHAFT:
Mitglieder des Elternvereines können nur Erziehungsberechtigte und Lehrer der Kinder sein, welche die Schulen besuchen bzw. an den Schulen unterrichten und den Mitgliedsbeitrag (VS, NMS € 22.-; ORG € 27.-) einzahlen.
VEREINSJAHR:
Beginnt mit dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung und endet mit dem Tag der nächsten ordentlichen Hauptversammlung.